1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen isento eCommerce solutions GmbH, Ostendstraße 242 90482 Nürnberg, (nachfolgend „isento“) und dem Kunden, soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunde“) handelt.
1.2 Entgegenstehende, oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt isento nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich in schriftlicher Form zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe, oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.3 Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet unter http://www.isento-ecommerce.de/agb abrufbar.
1.4 isento behält sich ausdrücklich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten AGB werden dem Kunden einem Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt. Sollte der Kunde innerhalb von einem Monat ab Zugang der geänderten AGB diesen nicht widersprechen, so gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. isento verpflichtet sich, in der E-Mail, die die geänderten AGB enthält, den Kunden gesondert und deutlich hervorgehoben auf die Bedeutung der Widerspruchsfrist und die Folgen eines nicht erfolgten Widerspruches hinzuweisen.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
2.1 Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden oder Auftragsbestätigung durch isento nach erfolgtem Auftrag des Kunden.
2.2 Mündlich, schriftlich oder elektronisch (Fax, E-Mail) erteilte Aufträge und Bestellungen an isento gelten erst dann als angenommen, wenn sie durch isento schriftlich oder elektronisch bestätigt worden sind.
2.3 Angebote von isento sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Fixe Angebote gelten für isento als verbindlich für die Dauer von 14 Kalendertagen, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe. Diese Regelung kann durch eine gesonderte Angabe im Angebot ersetzt werden.
2.4 Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Erkenntnisse im Projektverlauf sowie technischer Zwänge bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Ansprüche gegenüber isento geltend gemacht werden können.
2.5 Dem Kunden werden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch isento.
3. Zusammenarbeit
3.1 Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3.2 Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
3.3 Über den Informationsaustausch und die Absprachen der Ansprechpartner wird isento eine dem Kunden zu übermittelnde Bestätigung erstellen. Die Bestätigung ist für die Absprachen der Parteien verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
4. Leistungen
4.1 Die Einzelheiten der von isento für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die dem Vertrag zugrunde liegt.
4.2 Ohne gesonderte Vereinbarung ist isento nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
4.3 isento ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
4.4 Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
5. Mitwirkungsleistungen
5.1 Der Kunde unterstützt isento bei der Erfüllung seiner vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten (nachfolgend „Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
5.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig, rechtlich bedenklich oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen isento unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Sollen Daten für die Veröffentlichung oder Weiterführung des Auftrages oder Dienstleistung von isento aufbereitet werden, erhält der Kunde vor einer Veröffentlichung Kontrollübersichten per E-Mail oder Web-Preview. Im Falle von Beanstandungen an den von isento aufbereiteten Daten, hat dies der Kunde unverzüglich beim Anbieter schriftlich anzuzeigen.
5.4 Die Lieferung der zur Bearbeitung oder Ausführung des Auftrages notwendigen Daten, Vorlagen und Manuskripte können an isento elektronisch, auf dem Postweg oder per Kurier erfolgen. Die Kosten und Gefahren hierfür hat der Kunde zu tragen.
5.5 Die Aufbewahrungspflicht der an isento übergebenen Daten sowie der im Leistungsverlauf beim Anbieter entstandenen Daten endet drei Monate nach Beendigung des Auftrages / Dienstleistungsverhältnisses.
5.6 Mitwirkungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung durch isento, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
5.7 isento wird den Kunden bei der Erstellung des Pflichtenheftes /der Leistungsbeschreibung unterstützen. Das Pflichtenheft /die Leistungsbeschreibung bildet die Grundlage der von isento geschuldeten Leistungen. Nicht im Pflichtenheft /Leistungsbeschreibung beschriebene Leistungen bzw. Funktionalitäten sind von isento nicht geschuldet. Der Kunde wird das Pflichtenheft /Leistungsbeschreibung in eigener Verantwortung prüfen und isento die im Pflichtenheft /Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen schriftlich bestätigen bzw. das Pflichtenheft /die Leistungsbeschreibung freigeben. Änderungen nach Freigabe des Pflichtenheftes /der Leistungsbeschreibung durch den Kunden stellen Leistungsänderungen gem. Punkt 6 dar.
5.8 Sollte es bei dem Betrieb der durch isento verwalteten Hardware oder Software zu technischen Störungen kommen, so wird der Kunde isento von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde verpflichtet sich, die Zugangsdaten zur Administration der Hardware oder Software gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Kunde verpflichtet sich isento unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
5.9 Falls isento dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung stellt, versichert der Kunde, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz hinterlegt und öffentlich zugänglich macht, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte verstößt und die auch nicht in sonstiger Weise rechtsverletzend sind. Ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen berechtigt den isento zur außerordentlichen Kündigung. Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht, ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des für isento daraus entstandenen und noch entstehenden Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von isento von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung isento von Rechtsverteidigungskosten (Gericht- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von isento insbesondere zur Sperrung der Inhalte und zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
6. Leistungsänderungen
6.1 Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Anbieter schriftlich mit. Dieser wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem üblichen Stundensatz des Anbieters zu vergüten.
6.2 Der Anbieter teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird er entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
6.3 Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
6.4 Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. Der Anbieter wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
6.5 Wünscht der Anbieter eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt 6.2. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten 6.3 und 6.4. Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt der Anbieter.
7. Freigabe/Abnahme
7.1 Nach Aufforderung des Anbieters ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
7.2 Änderungswünsche nach Freigabe stellen eine Leistungsänderung nach Punkt 6 dar.
8. Termine
8.1 Die in Korrespondenz, Angeboten und Verträgen genannten Fertigstellungs- und/oder Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, deren Verbindlichkeit wurde im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.
8.2 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, das Erbringen der betreffenden Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
8.3 Sofern es aufgrund höherer Gewalt zu einer Leistungsverzögerung von mehr als insgesamt fünf Werktagen kommt, verschiebt sich der vertraglich vereinbarte Leistungszeitraum und damit auch der späteste Liefer-/Übergabetermin sowie auch ein bereits verbindlich mitgeteilter Liefertermin um den Zeitraum der eingetretenen Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, sofern isento dem Kunden die Gründe für die Verzögerung und – sofern absehbar – die voraussichtliche Dauer der Verzögerung innerhalb von drei Wochen, gerechnet ab Beginn der Verzögerung, schriftlich mitgeteilt hat.
8.4 Leistungsverzögerung im vorstehenden Sinne liegen z.B. auch dann vor, wenn auf Grund von Ausfällen von Zulieferungen durch Dritte und/oder des Ausfalls der allgemeinen Infrastruktur nicht weiter an der Herstellung des Vertragsgegenstandes gearbeitet werden kann oder wenn auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine nennenswerte Anzahl von im Projekt eingesetzten Mitarbeitern ausfällt. Höhere Gewalt, die nachweislich die Herstellung tangieren muss in dem vorgenannten Sinne, umfasst insbesondere Streik, Krieg, innere Unruhen, Aufruhr, terroristische Anschläge, Erdbeben, Pandemien/Epidemien (wie Coronavirus/COVID-19) oder vergleichbar schwerwiegende Ereignisse.
8.5 Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens drei (3) Wochen.
9. Rechte
9.1 Der Anbieter gewährt dem Kunden ohne anderweitige Vereinbarung aufschiebend bedingt auf die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung an den erbrachten Leistungen das Recht, die Leistungen für die dem Vertrag zugrunde liegenden Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Ohne anderweitige Vereinbarung ist die Verwendung bzw. Nutzung auf ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht und örtlich auf das Gebiet Deutschlands beschränkt.
9.2 Will der Kunde vom Anbieter durchgeführte Arbeiten oder erstellte Werke ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
9.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
9.4 Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken den Anbieter zu nennen.
9.6 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
10. Fremdleistungen
10.1 Der Anbieter wird zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen in der Regel im Namen und auf Rechnung des Kunden bestellen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen.
11. Vergütung
11.1 Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist der Anbieter berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
11.2 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Vergütungssätze des Anbieters anwendbar.
11.3 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
11.4 Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind Auslagen, Spesen und Reiseaufwendungen, die dem Anbieter im Rahmen des Auftrags entstehen, vom Kunden zu tragen und werden zum Selbstkostenpreis weiterberechnet.
11.5 Kostenvoranschläge des Anbieters sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von dem Anbieter schriftlich veranschlagten um mehr als zehn (10) Prozent übersteigen, wird der Anbieter den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
12. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
12.1 Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Datum der Rechnung zu leisten. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
12.2 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
12.3 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
12.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann der Anbieter seine Dienste sperren.
12.5 Kommt der Kunde für zwei (2) aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann der Anbieter das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für den Anbieter liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
12.6 Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von EURO 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
13. Mängelansprüche
13.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit einer Lieferung einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Anbieter ist nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung/Herstellung einer neuen mangelfreien Sache verpflichtet.
Im Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.
13.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl den Preis mindern oder ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Anbieter die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.
13.3 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungstermin.
14. Haftung
14.1 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters herbeigeführt werden, haftet isento unbeschränkt.
14.2 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) ist die Ersatzpflicht auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Ziff. 14.3 bleibt unberührt.
14.3 Die Haftung für Personenschäden, d. h. die für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
14.4 Der Kunde haftet gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
14.5 Bei Datenverlust bzw. Datenvernichtung haftet der Anbieter nur, wenn er die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht hat.
15. Fremdinhalte, Domain-Namen
15.1 Für Materialien und Inhalte, die der Kunde bereitstellt, ist der Anbieter nicht verantwortlich. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Materialien und Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen, er wird den Kunden aber rechtzeitig auf aus seiner Sicht ohne weiteres erkennbare gewichtige Risiken hinweisen.
15.2 Im Fall der beauftragten Registrierung von durch den Kunden vorgegebenen Domain-Namen durch den Anbieter obliegt die Prüfung auf die Verletzung der Marken, fremder Kennzeichen, Namens- oder sonstiger Schutzrechte dem Kunden.
15.3 Vom Kunden beauftragte Werbeaktionen wird der Kunde in eigener Verantwortung auf deren rechtliche Zulässigkeit hin prüfen und diese sicherstellen. Dem Anbieter obliegt keine rechtliche Prüfung der Werbeaktion. Der Kunde stellt ebenfalls sicher, dass alle Inhaber der vom Kunden angelieferten E-Mailadressen Ihre Einwilligung bezüglich des Empfangs von Mailings, Newslettern etc. rechtswirksam erteilt haben.
15.4 Für den Fall, dass aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Materialien, Inhalte, Adressen, E-Mail-Adressen etc. der Anbieter selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde den Anbieter schadlos und stellt diesen im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei.
16. Eigentumsvorbehalt
16.1 Alle gelieferten physischen, geistigen und elektronischen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher finanzieller Ansprüche des Anbieters aus seiner Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) des Anbieters.
16.2 Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in die Sache hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
16.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, und solange er nicht in Verzug ist, veräußern oder verarbeiten.
17. Geheimhaltung, Referenznennung
17.1 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
17.2 Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
17.3 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben oder zu vernichten, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
17.4 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Vertragspartei Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per Email – zulässig. Ungeachtet dessen darf der Anbieter den Kunden auf seiner Web-Seite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten, sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben und auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.
17.5 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Email und Internet ein offenes Medium ist. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails und des Internets. Auf Wunsch des Kunden kann die E-Mail-Kommunikation über andere Medien geführt werden.
17.6 Der Anbieter und der Kunde werden Dritte, insbesondere Subunternehmer, freie Mitarbeiter etc. ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichten.
18. Datenschutz
18.1 Der Anbieter ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betriebliche Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen. Der Kunde wird hiermit davon unterrichtet, dass der Anbieter seine vollständige Anschrift, sowie weitere, im Laufe des Vertragsverhältnisses dem Anbieter gegenüber gemachte Angaben in maschinenlesbarer Form speichert und für Angaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet. Andere Daten, die der Anbieter im Rahmen des Vertrages zu anderen Zwecken erhebt, speichert und nutzt sind nicht personenbezogen.
18.2 Die Weitergabe an Dritte ist zulässig, wenn und soweit dies – etwa bei der Anmeldung von Domains o.ä. – Gegenstand des Vertrages ist.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Erfüllungsort ist mangels anderer Vereinbarung der Ort der Niederlassung des Anbieters.
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten ist Nürnberg. Dies gilt auch für Streitigkeiten bzgl. das Vertragsverhältnis betreffenden Urkunden, Wechseln und Schecks. Der Anbieter hat jedoch das Recht, den Kunden vor dem Gericht an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitzes in Anspruch zu nehmen.
19.3 Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
19.4 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.
19.5 Sollten in Einzelverträgen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Regelungen zwischen den Parteien getroffen worden sein, gehen diese einzelvertraglich vereinbarten Regelungen diesen AGB vor.
Stand September 2018
isento eCommerce Solutions GmbH AGB – Version 6/2021